5.2 OCT des Sehnerven


 

Optische Kohärenztomographie (OCT) des Sehnervens:
  • Die Optische Kohärenztomographie ist ein bildgebendes Verfahren, das biologisches Gewebe durch die Verwendung von Licht mit einer Auflösung im Mikrometerbereich darstellen kann. Das Messverfahren ist zum größten Teil identisch mit der Funktionsweise der Makula-OCT, nur dass hier eine Bildgebung der Nervenfasern des Sehnerven erfolgt.
  • Breitbandiges Licht von zeitlich geringer Kohärenzlänge wird hierbei zum Teil auf die Netzhaut gelenkt, der andere Teil dient als Referenz. Durch das von der Netzhaut reflektierte Licht kann mit Hilfe eines Interferometers ein Interferenzsignal erstellt werden, womit sich dann verschiedene Strukturen in der Tiefe, entlang der optischen Achse, darstellen lassen. Durch zusammenführen vieler solcher Interferenzsignale entsteht schließlich eine sehr genaue Darstellung der abgebildeten Strukturen.
  • Der Sehnerv bündelt die Nervenfasern der Netzhaut und trägt somit die dort erzeugte Sehinformation zum Gehirn. Ein Verlust oder Absterben der Sehnervenfasern zum Beispiel durch ein Glaukom (grüner Star) sollte so früh wie möglich erkannt werden, da abgestorbene Sehnervenfasern unwiederbringlich verloren gehen.
  • Mit der optischen Kohärenztomographie des Sehnerven (“Papillen-OCT”) kann die Dicke und Konfiguration der Nervenfaserschicht im Mikrometerbereich erfasst und im zeitlichen Verlauf verglichen werden. Dies hilft vor allem dabei, ein Glaukom schon frühzeitig zu erkennen, bevor durch den Verlust der Nervenfasern irreversible Gesichtsfeldeinschränkungen aufgetreten. 
  • Bei einem Glaukom treten funktionelle Ausfälle im Gesichtsfeld erst auf, wenn mindestens 30-50% der Sehnervenfasern abgestorben sind. Eine frühzeitige Therapie kann das weitere Absterben von Nervenfasern dann in der Regel verhindern oder deutlich verlangsamen und somit richtungsweisend für den Erhalt der Sehkraft sein.
  • In der Regel darf diese Untersuchung nur als privatärztliche Leistung bzw. sogenannte IGeL-Untersuchung erbracht werden. Sie darf nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Arztpraxen erstellen daher eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen bei Ärztinnen und Ärzten, die von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Sie heißen kurz „IGeL“ oder „Selbstzahlerleistungen“. Sie sind stets ein Zusatzangebot zum kassenärztlichen Leistungsspektrum.