5.3 HRT (Heidelberg-Retinatomograph):


 

HRT (Heidelberg-Retinatomograph):
  • Das HRT ist ein bildgebendes Verfahren zur Inspektion des Sehnervenkopfes (Papille) und dient zur Früherkennung und Verlaufskontrolle des Grünen Stars.
  • Mit einem für das Auge ungefährlichen Laserstrahl wird der Sehnervenkopf abgetastet und vermessen. Aus mehreren zehntausend Messpunkten wird ein dreidimensionales Höhenrelief des Sehnervens erzeugt, durch das ein Vorliegen oder ein Fortschreiten eines Glaukoms erkannt werden kann. 
  • Bei einem Glaukom treten funktionelle Ausfälle im Gesichtsfeld erst auf, wenn mindestens 30-50% der Sehnervenfasern abgestorben sind.
  • Eine frühzeitiges Erkennen des Nervenfaserverlustes und  somit mögliche frühzeitige Therapie kann das weitere Absterben von Nervenfasern dann in der Regel verhindern oder deutlich verlangsamen und somit richtungsweisend für den Erhalt der Sehkraft sein.
  • Diese Untersuchung darf nur als privatärztliche Leistung bzw. sogenannte IGeL-Untersuchung erbracht werden. Sie darf nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Arztpraxen erstellen daher eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen bei Ärztinnen und Ärzten, die von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Sie heißen kurz „IGeL“ oder „Selbstzahlerleistungen“. Sie sind stets ein Zusatzangebot zum kassenärztlichen Leistungsspektrum.