5.5. Pachymetrie (Hornhautdickenmessung)



  • Die Hornhautdickenmessung (Pachymetrie) am Auge kann durch verschiedene Verfahren durchgeführt werden, zum Beispiel durch Ultraschall oder die Technik der Optischen Kohärenztomographie.
  • Die Hornhautdickenmessung ist zum Beispiel  in einigen Fällen für die Beurteilung des Augeninnendruckes wichtig, vor allem, wenn der Verdacht auf ein Glaukom besteht. Ist Ihre Hornhaut des Auges sehr dick, kann man von dem gemessenen Augeninnendruck einen bestimmten Wert wieder abziehen. Ist die Hornhaut sehr dünn, ist der reale Augeninnendruck höher, als der vom Gerät gemessene Wert. Die Pachymetrie ermöglicht also eine individuelle Bewertung Ihres Augendruckes. 
  • Die Untersuchung ist schmerzfrei und ein Teilhaben am Straßenverkehr ist danach weiterhin möglich. Eine Wiederholung der Untersuchung ist erst nach 10 Jahren oder bei relevanten Augenveränderungen, z.B. nach bestimmten Operationen oder Augenverletzungen notwendig.
  • In der Regel darf diese Untersuchung nur als privatärztliche Leistung bzw. sogenannte IGeL-Untersuchung erbracht werden. Sie darf nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Arztpraxen erstellen daher eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Individuelle Gesundheitsleistungen sind Leistungen bei Ärztinnen und Ärzten, die von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Sie heißen kurz „IGeL“ oder „Selbstzahlerleistungen“. Sie sind stets ein Zusatzangebot zum kassenärztlichen Leistungsspektrum.